„Burgenblogger soll kein Hauptberuf sein“

Gestern habe ich mit Rainer Zeimentz von der Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz e.V. telefoniert. Ich hatte eine Frage zur Ausgestaltung des Werkvertrages.

Ich war überrascht zu hören, dass der Burgenblogger diese Tätigkeit für sechs Monate nicht als Hauptberuf ausüben solle. Es sei gewünscht, dass er auch seine bisherige Tätigkeit fortführe. Dies hatte ich bisher nicht so verstanden. Meine Lesart war bisher, dass er dies fortführen „könne“, was ja weniger restriktiv ist.

Praktisch gesehen: Ich werde nur sehr beschränkt Artikel meiner Autoren lektorieren, an den Auftraggeber weiterleiten, mit dem Auftraggeber telefonieren, Honorare an meine Autoren anweisen, die Abrechnungen erstellen …. können, wenn ich mich in das Kennenlernen des Mittelrheins hineinknie. Ist das wirklich so gewollt?