Historisches Altstadtfest Leer 2. Juni 2018: Gaukler und der Datenschutz

Das Historische Altstadtfest in Leer ist etwas Besonderes. Wer hierher kommt, wird zunächst überrascht sein: Es ist eben kein traditioneller Mittelaltermarkt. Zwar finden sich auch bekannte Elemente dort wieder, aber das gesamte Programm ist regional- und kulturgeschichtlich an den Ort gebunden. Also kein Klischee, sondern Vermittlung regionaler Geschichte. Ein toller Ansatz, finde ich. Man spürt die Handelsbeziehungen von Leer in die Metropolen Europas, der Indienhandel lebt auf, und das verbunden mit dem Alltagsleben der Menschen in historischer Kulisse der Altstadt. Die auf Festen inzwischen weit verbreitete Idee der Walkacts wurde ganz besonders umgesetzt durch umherziehende fahrende Händler, Vaganten und Hausierer, eine Marketenderin und eine Wundärztin.  Dazu eine Handleserin, Bänkelsänger und ein angepasstes gastronomisches Angebot (zum Teil mit Holzbesteck) – ein gelungener Nachmittag!

Ein Wort in eigener Sache:

Ich habe für diesen Beitrag Menschen und Situationen fotografiert, klassische Veranstaltungsfotografie. Richtete ich mich streng nach der DSVGO, dürfte ich das nicht mehr. Fotografische Darstellungen werden nach dem Willen des Gesetzgebers nur noch als Datei und Daten bewertet. Das ist falsch und ein erheblicher Eingriff in die Berufsfreiheit. Auch Personen, die nicht im öffentlichen Leben stehen, müssen im jeweiligen Kontext der Aufnahme hinsichtlich ihrer Persönlichkeitsrechte weiterhin als Beiwerk bewertet werden können. Veranstaltungsfotografie  – so wie heute auf dem Altstadtfest – ist nach dem 25. Mai 2018 so gut wie nicht mehr möglich, da die DSVGO das bisherige Hausrecht der Veranstalter aushebelt. Es gibt keine gesonderten Regelungen, die die Pressefreiheit von nicht in „institutionalisierten Medien“ tätigen Fotografen auch nur annähernd in Betracht ziehen. Der Gesetzgeber in Bund und Ländern ist hier dringend gefordert, das eingeräumte Recht eigener nationaler Regelungen zu nutzen.